Gutachter
Gutachter – Gutachten – „öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige“
Gutachten werden von Gutachtern oder Sachverständigen im Auftrag einer interessierten Partei erstellt. Es handelt sich juristisch also immer um einen Parteivorgang. Gutachter können von natürlichen oder juristischer Personen oder einer Institution beauftragt werden. Fachgutachten für den Bereich Naturstein und Geologie, Garten und Landschaftsbau werden in der Regel von einem Fachingenieur oder einem Innungsmeister erstellt. Oft führen unzureichende Kenntnisse über die gesteinsspezifischen Eigenschaften, die mangelnde Berücksichtigung bauphysikalischer und bauchemischer Gesetzmäßigkeiten, die Missachtung aktueller Normen sowie Ausführungsfehler zu Schäden, die dann letztendlich zu Rechtsstreitigkeiten führen.
Von Gerichtsgutachten spricht man wenn das Gutachten von einem Gericht in Auftrag gegeben wurde. Hat ein Prozessbeteiligter das Gutachten in Auftrag gegeben spricht man von einem Privatgutachten. Die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige“ ist gesetzlich geschützt. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist eine auf Deutschland begrenzte Berufsbezeichnung nach § 91 der Handwerksordnung oder § 36 der Gewerbeordnung. Sachverständige berichten uns, dass der überwiegende Anteil der zu beurteilenden Schadensfälle im Bereich Naturstein, ursächlich auf Verabeitungsfehlern beruht. So kommt es immer wieder zu Ausblühungen auf Steinoberflächen oder Frostschäden welche auf unsachgemäße Verarbeitung der Steinmaterialien zurückgehen. Oftmals werden unbrauchbare oder sogar völlig ungeeignete Kleber oder Verlegemörtel eingesetzt. Durch Kapillarwirkung wird dann z.B. Kalziumhydroxid oder eisenhaltigen Bestandsteile auf die Steinoberfläche transportiert und führen dort zu weißen oder braunen Verfärbungen. Weiterhin wurden, gerade im Bereich des Denkmalschutzes und der damit im Zusammenhang stehenden Sanierungsarbeiten, oftmals kontraproduktiv wirkende chemische Sanierungen am Naturstein durchgeführt. In einigen Fällen führten solche Maßnahmen schon zu irreparablen Schäden am Sanierungsobjekt. In jedem Fall ist hier der Sachverstand der Experten gefragt.